Vor zahlreichen interessierten und fachkundigen Zuhörern referierte der Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Rheinland, Rolf-Peter Fuß, im Restaurant Am Päädsmaat in Zülpich-Merzenich sehr anschaulich über die wichtigsten Änderungen der neuen LPO. Die Fülle an Informationen reicherte er mit Hintergrundinformationen und vielen Fallbeispielen an und beantwortete auch zahlreiche kritische Fragen aus den Reihen der Dressurreiter, Springreiter, Fahrer, Richter, Ausbilder und Züchter des KV Euskirchen und angrenzender Kreisverbände. Wegen der vielen Neuerungen ging er zum Leidwesen der Fahrer und Vertreter der Islandpferde vorwiegend auf die Sparten Dressur und Springen ein. Für die Fahrer wird aber ein spezieller Vortrag zur LPO am 4. März in Langenfeld angeboten.
Einige der wichtigsten Änderungen:
- Turniernennungen sind nur noch über FN-NeOn möglich
- Prüfungen der Kl. E können nur noch als LPO-Prüfungen ausgeschrieben werden
Reiter mit der LK 0,die an Prüfungen der Kl. E teilnehmen möchten, benötigen eine – kostenlose – Schnupperlizenz. Voraussetzung ist allerdings eine Mitgliedschaft in einem Reitverein.
Die Ergebnisse werden erfasst und Ranglistenpunkte vergeben.
- 20% der Prüfungen eines Turniers bis S* müssen als sog. ‚geschlossene‘ Prüfungen ausgeschrieben werden (am sinnvollsten in Kl. L und M).
- In ‚offenen‘ Prüfungen sind alle Reiter starberechtigt, während die ‚geschlossenen‘ Prüfungen den Amateuren vorbehalten sind. Hiermit soll den Turnieramateuren die Möglichkeit gegeben werden, nicht immer gegen Turnierprofis antreten zu müssen.
Als Turnierprofis gelten:
- Reiter mit LK. 1
- Reiter mit Platzierungen mit mehr als 3 Pferden
- Reiter, die in Prüfungen der Klasse S*** und höher gestartet sind.
- Bei Prüfungen, für die man sich qualifiziert hat, wird im Finale max. 2 Drittel der Platzierten der Erfolg bei der FN registriert und RLP vergeben.
- Die Siegerehrung ist Teil der Prüfung. An ihr müssen die ersten sechs Platzierten teilnehmen, ansonsten wird die Platzierung aberkannt. Ausnahmen sind nicht zulässig.
- Es gilt Helmpflicht für alle Junioren sowie altersunabhängig für alle Teilnehmer der Klassen E und A. Ab Kl. L haben erwachsene Dressurreiter die Wahl zwischen Kappe, Melone und Zylinder.
- In Stilspringen, Stilgeländeprüfungen, Stil- und Dressurfahrprüfungen sowie Dressurreiterprüfungen der Kl. E sind max. 2 Teilnehmer pro Pferd erlaubt.
- Pelham und Stangengebisse sind erst ab Springen der Kl. A erlaubt.
- Es gibt eine neue Stilspringprüfung ‚Weg und Zeit‘.
- Bei der Verschnallung der Reithalfter müssen 2 Finger zwischen Nasenrücken und Reithalfter Platz finden.
- Richter müssen rotieren, d.h. dass ein Richter nicht 5 Jahre in Folge auf einem Turnier richten darf, pro Jahr muss mindestens ein Richter ausgetauscht werden.